Ihr Kontakt

Barmenia Kundenberatung

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.

Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr

Kontaktformular

Alle Servicenummern

Rückruf vereinbaren

Pflegereform 2017: Aus Pflegestufe wird Pflegegrad

Seit dem 01.01.2017 wird die Schwere der Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegraden gemessen. Diese ersetzen die bisherigen Pflegestufen I, II und III sowie die "Pflegestufe 0" bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz: Die Pflegereform 2017.

Bei der Feststellung der Schwere der Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr erheblich sein, wie viele Minuten gepflegt wird. Ab 2017 wird darauf geachtet, was der Versicherte noch selbstständig tun kann und was nicht. Zudem werden auch körperliche, geistige und psychische Einschränkungen (z. B. Demenz) gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in 6 verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad.

Einstufung von Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen
Einstufung bis 2017Einstufung seit 2017
 Pflegegrad 1
Pflegestufe "0" (EA*)Pflegegrad 2
Pflegestufe I
Pflegestufe I + EA*Pflegegrad 3
Pflegestufe II
Pflegestufe II + EA*Pflegegrad 4
Pflegestufe III
Pflegestufe III + EA*Pflegegrad 5
Pflegestufe III + HF**
Pflegestufe III + HF + EA
* erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (z. B. auf Grund einer Demenz)
** Härtefälle der Pflegestufe III

Bestandsschutz

Versicherte, die bereits Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, werden automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Die Stellung eines neuen Antrags auf Begutachtung ist nicht erforderlich. Für diese Personen gilt ein so genannter Besitzstandsschutz: Sie erhalten diese Leistungen auch weiterhin – mindestens in gleichem Umfang.

Neue (Haupt-)Leistungen

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick darüber, wie sich die Hauptleistungsbeträge seit dem 01.01.2017 verändert haben. Alle Leistungen im Detail können Sie den seit dem 01.01.2017 geänderten Allgemeinen Tarifbedingungen entnehmen.

Häusliche und teilstationäre Pflege

Leistungen für häusliche Pflege werden erstattet, wenn der Pflegedienst die Pflege übernimmt. Bei teilstationärer Pflege wird der Pflegebedürftige zeitweise in einem Pflegeheim untergebracht.

Pflegegrad

NEU

Leistung

NEU

Pflegestufe

ALT

Leistung

ALT

1- EUR0231 EUR
2689 EURI468 EUR
31.298 EURII1.144 EUR
41.612 EURIII1.612 EUR
51.995 EURIII Härtefälle*1.995 EUR
* gilt nicht für teilstationäre Pflege

Pflegegeld

Pflegegeld wird gezahlt, wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt.

Pflegegrad

NEU

Leistung

NEU

Pflegestufe

ALT

Leistung

ALT

1- EUR0123 EUR
2316 EURI244 EUR
3545 EURII458 EUR
4728 EURIII728 EUR
5901 EURIII Härtefälle- EUR

Vollstationäre Pflege

Leistungen für vollstationäre Pflege werden erstattet, wenn der Pflegebedürftige durchgehend in einem Pflegeheim untergebracht ist.

Pflegegrad

NEU

Leistung

NEU

Pflegestufe

ALT

Leistung

ALT

1125 EUR0- EUR
2770 EURI1.064 EUR
31.262 EURII1.330 EUR
41.775 EURIII1.612 EUR
52.005 EURIII Härtefälle1.995 EUR
Entlastungsbetrag

Seit dem 01.01.2017 werden Aufwendungen zur Entlastung pflegender Angehöriger unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 125 EUR (bisher: 104 EUR – Grundbetrag bzw. 208 EUR – erhöhter Betrag) monatlich erstattet. Beispielsweise kann damit die Kurzzeitpflege aufgestockt werden.

Der Entlastungsbetrag kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag wie bisher bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden.

Beratungseinsatz

Wird die Pflege privat organisiert, sieht der Gesetzgeber einen sogenannten Beratungseinsatz vor. Dieser kann durch einen anerkannten Pflegedienst, die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH oder einer anerkannten Beratungsperson der kommunalen Gebietskörperschaften durchgeführt werden. Der Beratungseinsatz hat das Ziel, der pflegebedürftigen Person sowie der Pflegeperson Rat und Hilfe bei der Pflege zu geben.

PflegegradBeitragHäufigkeit
1- EUR 
223 EURhalbjährlich
323 EURhalbjährlich
433 EURvierteljährlich
533 EURvierteljährlich
Weitere Informationen
Jetzt privat vorsorgen

Sorgen Sie vor. Informieren Sie sich noch heute über die Möglichkeiten einer privaten Pflegeversicherung.

Persönlich beraten lassen

Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen:

Kundenbetreuung
0202 438-2906
Berater vor Ort
Berater finden